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Telemedizin in Deutschland: Ein Umfassender Leitfaden für Internationale Patienten
January 29, 2024
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Deutschland ist einer der größten europäischen Gesundheitsmärkte, auch im Bereich der telemedizinischen Dienstleistungen. In diesem Artikel beantworten wir die Fragen, die den internationalen Patienten dabei helfen, das Thema Telemedizin und ihre erfolgreiche Nutzung in diesem Land zu verstehen.
Telemedizin ist ein schnell wachsender Bereich des Gesundheitswesens, der den Einsatz von Technologie zur medizinischen Fernversorgung von Patienten umfasst. Der weltweite Market für Telemedizin wurde im Jahr 2022 auf 60,8 Mrd. USD geschätzt und wird bis 2030 voraussichtlich 225 Mrd. USD erreichen, mit einer CAGR von 17,9 %.
Die Ärztekammern in Deutschland beschreiben Telemedizin als ein breites Spektrum von Bereichen der medizinischen Versorgung, die einen Ansatz zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen aus der Ferne in den Bereichen Diagnose, Therapie und Rehabilitation und den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien zu diesem Zweck kombinieren.
Telemedizin ist in Deutschland seit 2018 zugelassen und wird von der Bundesärztekammer reguliert.
Telemedizin ist in allen Bundesländern außer Brandenburg erlaubt.
Die Krankenkassen in Deutschland übernehmen die Kosten für Online-Konsultationen in allen Bundesländern außer in Brandenburg, da Telemedizin dort noch verboten ist.
Telemedizin ist eine Form der ärztlichen Tätigkeit wie jede andere, und Telekonsultationen stehen allen qualifizierten medizinischen Fachkräften in Deutschland offen, unabhängig davon, in welchem Bereich der Medizin sie tätig sind und welche Art von Patienten sie betreuen (Privat- oder Kassenpatienten). Darüber hinaus können auch Psychotherapeuten Telemedizin betreiben und mit den Krankenkassen abrechnen.
Die Telemedizin in Deutschland unterliegt verschiedenen datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Verarbeitung medizinischer Daten wird auf der Grundlage einer Einwilligung genehmigt, die freiwillig, spezifisch, informiert und unmissverständlich sein muss. Eine Einwilligung kann insbesondere dann nicht verlangt werden, wenn die Verarbeitung für Zwecke der Prävention, der medizinischen Diagnose, der medizinischen Versorgung oder der Behandlung erforderlich ist. Ärzte sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden, dürfen aber Patientendaten nur dann an Dritte weitergeben, wenn der betroffene Patient den Arzt ausdrücklich von der Schweigepflicht entbindet.
So wird die Telemedizin in Deutschland derzeit aktiv weiterentwickelt, wobei ausländische Patienten über sichere Kommunikationskanäle, die die Einhaltung der Gesetze und den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, medizinische Leistungen aus der Ferne erhalten können.